Was muss der Unternehmer im Rahmen des UN-Modells tun?
Das Unternehmermodell besteht aus folgenden Elementen:
- einmalige Teilnahme des Unternehmers/Filmtheaterleiters an einer Seminarveranstaltung und Fernlehrgang
- Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer/Filmtheaterleiter im eigenen Betrieb (im Bedarfsfall mit externer Unterstützung)
- regelmäßige Teilnahme des Unternehmers/Filmtheaterleiter an Fortbildungen
- bedarfsgerechte Betreuung des Betriebs durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei bestimmten Anlässen.
Entscheidende Voraussetzung für die Anwendung des Unternehmermodells ist, dass der Unternehmer/Filmtheaterleiter persönlich an den von der Berufsgenossenschaft festgelegten Seminaren bzw. Fernlehrgängen über Arbeitsschutz teilnimmt.
Der Unternehmer/Filmtheaterleiter soll dadurch in die Lage versetzt werden, seinen Bedarf für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung selbst zu erkennen und demgemäß eine bedarfsgerechte Beratung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Anspruch zu nehmen Bedarfsgerechte Betreuung.
Der Lehrgang besteht aus zwei Teilen:
- einer verpflichtenden Präsenzphase (Seminar) und
- einem Fernlehrgang (Schulungsmappe).
Die Schulungsmappe enthält drei Fragebögen, die Sie ausgefüllt an die BG ETEM schicken müssen. Erst dann erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat und die Schulung ist für Sie erfolgreich bestanden.
Die Teilnahme an dem Seminar ist für Mitglieder der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) kostenfrei.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei der BG ETEM eine Aufwands-entschädigung in Höhe von bis zu 50 Euro abzurechnen. Sind Sie bei einer anderen Berufsgenossenschaft versichert, berechnen wir pro Teilnehmer/Seminar für HDF-Mitglieder 60 Euro und für alle anderen Teilnehmer 100 Euro (alle Preise zzgl. 19% MwSt.).
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